Der Import über Rotterdam ist immer günstiger! Märchen oder Wahrheit?

Wir kriegen immer wieder Fragen von Neukunden ob wir auch helfen können beim Import über Rotterdam. Denen wurde geraten Ware aus China über Rotterdam zu importieren, weil man dann keine Einführumsatzsteuer zu entrichten bräuchte und dadurch einen finanziellen Vorteil hätte.

Die Behauptung, dass die Einfuhrumsatzsteuer beim Import über Rotterdam entfällt und dadurch einen finanziellen Vorteil entsteht ist schlichtweg falsch!

Der Einzige Vorteil ist, dass Sie, als deutscher Unternehmer, über Rotterdam (und andere ausländische Häfen in EU-Mitgliedstaaten wie z.B. Antwerpen/Belgien) die Möglichkeit haben Ihre Liquidität für einen beschränkten Zeitraum nicht unnötig zu beanspruchen. Um in den Genuss dieses Vorteils zu kommen, müssen Sie jedoch ca. Euro 50,- bis Euro 80,- bezahlen für eine sogenannte Fiskalverzollung durch einen Fiskalvertreter.

Bei einer Fiskalverzollung wird die Ware, von einem Fiskalvertreter im EU-Ausland, als innergemeinschaftliche Lieferung, steuerfrei nach § 5 Absatz 1 Nr. 3 UStG, nach Deutschland deklariert. Voraussetzung hierfür ist, dass alle Bedingungen für die steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung erfüllt sind. Diese sind eine umsatzsteuerrechtliche Registrierung des Unternehmens in Deutschland und die tatsächliche Verbringung der Ware nach Deutschland.

Bei einer normalen Verzollung, bei Einfuhr in einem Deutschen Hafen, werden Sie sofort bei der Verzollung die Einfuhrumsatzsteuer entrichten müssen. Diese können Sie jedoch bei Ihrer nächsten Umsatzsteuervoranmeldung verrechnen. Je nachdem Sie Ihre Umsatzsteuervoranmeldung monatlich oder vierteljährlich einreichen, kann der Vorteil einer geringeren Beanspruchung Ihrer Liquidität für einen Zeitraum von bis zu 4 Monaten gelten. Wenn Sie, aufgrund einer Fiskalverzollung, keine Einfuhrumsatzsteuer entrichtet haben, können Sie diese selbstverständlich auch nicht so mit der Umsatzsteuervoranmeldung verrechnen, dass Sie hierdurch einen finanziellen Vorteil hätten.

Bei größeren Beträgen kann die Differenz zwischen Zinsverlust, über den Betrag der Einfuhrumsatzsteuer für den betreffenden Zeitraum, und die Kosten für eine Fiskalverzollung ein Grund dafür sein einen Hafen in einem anderen EU-Mitgliedstaat als Ankunftshafen und Verzollungsort zu wählen. Dieses ist jedoch in den seltensten Fällen der Fall.

Fazit: Die Behauptung, dass der Import über Rotterdam immer finanzielle Vorteile bietet, beruht auf Unwissenheit und ist ein Märchen wenn nicht sogar Irreführung!